Verpflichtender Hundeführschein Wien
Für die Haltung von Hunden bestimmter Hunderassen (sogenannte "Listenhunde") müssen Sie den verpflichtenden Hundeführschein ablegen. Der Hundeführschein muss innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der Haltung absolviert werden.
Liste der "Kampfhunde":
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Dogo Argentino (=Argentinischer Mastiff)
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und auch entsprechende Mischrassen
Die Prüfung zum Hundeführschein wird im Auftrag der Abteilung Veterinäramt und Tierschutz (MA 60) durch die Tierschutzombudsstelle von speziell ausgebildeten Prüferinnen und Prüfern abgehalten.
Im Gegensatz zum „Geprüften Stadthund“ (vormals freiwilliger Hundeführschein erfolgt keine Befreiung von der Hundeabgabe. https://www.hunde-kunde.at/gepruefter-stadthund.htm
Details zum Wiener Hundeführschein finden Sie hier:
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/freizeit-sport/tiere/haustier/hundefuehrschein-pfl.html
Der Sachkundenachweis
Der Sachkundenachweis ist verpflichtend für alle Wienerinnen und Wiener, die ab dem 1. Juli 2019 einen Hund anmelden möchten und in den zwei Jahren zuvor keinen Hund gehalten haben. Der Kurs wird ausschließlich von autorisierten Hunde-ExpertInnen vorgetragen,
Die Modalitäten sind in der Wiener Hund-Sachkundenachweis-Verordnung festgelegt. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Gemeinderecht/GEMRE_WI_90101_L200_010_2019/GEMRE_WI_90101_L200_010_2019.html